top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen AKcess Pharma GmbH 

§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Alle Angebote gelten ausdrücklich vorbehaltlich Preisänderungen infolge von Wechselkursschwankungen und Änderungen des Bezugspreises unserer Lieferanten. 


(2) Eine Bestellung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Bestellenden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Vertragsangebot annehmen. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wird oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer. 

Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Besteller umgehend benachrichtigt. 

§3 Preise und Zahlungsvereinbarungen

(1) Unsere Preise gelten ab Lager, sofern auf der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager. Unsere Preise sind Nettopreise exklusive der jeweils zum Rechnungsstellungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer und exklusive Transport-/Versand- und sonstiger Logistikkosten. 

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen, der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Zahlungen sind per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift möglich. Eine Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist nicht möglich. 

(4) Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

§4 Zurückbehaltungsrechte 

(1) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§5 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird von uns bei Annahme der Bestellung mitgeteilt. 

(2) Die Lieferfristen sind unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wurden. 

(3) Für den Fall, dass wir mitgeteilte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, informieren wir den Käufer unverzüglich über diesen Umstand und teilen parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mit. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers (in Form der Kaufpreiszahlung) werden wir unverzüglich erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat oder wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind.

§6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

 

(1) Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über, dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt ebenfalls, wenn wir den Transport auf Wunsch des Käufers unter Verwendung der uns zu hierfür vom Käufer mitgeteilten Kundennummer mit dem vom Käufer benannten Transportdienstleister abwickeln. 

(2) Die Art des Versandweges und die Versandart werden von uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bestellten Produkts bestimmt. Wünsche der Käufer werden angemessen berücksichtigt.  

(3) Der Versand erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind zulässig, dem Käufer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. 

(4) Die Versandkosten werden auf der Auftragsbestätigung angegeben.   

(5) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Lagervorschriften, insbesondere die Kühl- und Temperaturvorschriften, für die in seinem Verantwortungsbereich befindliche Ware überwacht und eingehalten werden. Die ausgelieferte Ware darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwendet werden. Dies liegt in der Verantwortung des Käufers.

(6) Unsere Verpflichtung zur Lieferung ist abhängig von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten des Käufers, insbesondere der Zahlungspflichten. Solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus der laufenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist, sind wir von unserer Lieferpflicht entbunden.

§7 Eigentumsvorbehalt 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. 

(2) Während eine laufende Rechnung besteht, dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unseren jeweiligen Forderungssaldo. Während des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer das volle Risiko für die Ware, insbesondere das Risiko des Verlustes, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.

(3) Dem Käufer ist es nicht gestattet, Waren, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegen, zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Er darf die Waren jedoch im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden mit dem Weiterverkauf an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

§8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Die Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Waren richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz. Anstelle der Mangelbeseitigung wird jedoch nur die Lieferung einer mangelfreien Sache geschuldet. 

(2) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch eine Pflichtversicherung abgedeckt sind, oder um grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort, spätestens innerhalb von einer Woche, bei uns zu melden. Der Käufer verliert seine Ansprüche aus der Lieferung mangelhafter Ware, wenn er seinen zumutbaren Prüf- und Rügepflichten nicht nachkommt, insbesondere wenn er keine oder keine ordnungsgemäße stichprobenartige Prüfung vornimmt. 

(4) Wenn der Mangel auf einem fehlerhaften Fremdprodukt beruht, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten an den Käufer abzutreten. Der Käufer kann Gewährleistungsansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn die gerichtliche Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des fehlerhaften Fremdprodukts erfolglos bleibt oder keine Erfolgsaussichten hat, beispielsweise aufgrund von Insolvenz.

§9 Verjährung

(1) Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

§10 Sonstige Haftung

(1) Sämtliche Produktangaben, technische Auskünfte und Beratungsleistungen der AKcess Pharma GmbH sind rein informativ und stellen keine Zusicherungen von Haltbarkeit, Beschaffenheit oder Garantie dar. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Leistungen kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(2) Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

 

(3) Wir haften lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

 

  1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren, 

 

  1. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert, höchstens jedoch auf maximal 500.000 Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden

 

(4) Die sich aus §10 (3) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(5) Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.


(6) Schadenersatzansprüche des Käufers, für die wir unsere Haftung beschränkt haben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

§11 Besondere gesetzliche Anforderungen / Informationspflichten

(1) Wir importieren auf Wunsch des Kunden Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, gemäß § 73 Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz). Der Käufer bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Ware nach Erhalt gemäß den gesetzlichen Vorschriften dokumentiert.

(2) Dokumentationen des Herstellers im Zusammenhang mit den importierten Arzneimitteln informieren. Er verpflichtet sich, Herstellervorgaben und -empfehlungen zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Beratung und Aufklärung von Kunden bzw. Patienten.

(3) Der Käufer trägt die Verantwortung für das Inverkehrbringen der Ware im Zielland und übernimmt sämtliche rechtlichen Verpflichtungen, die daraus resultieren. Insbesondere verpflichtet er sich, die geltenden Verkehrsbestimmungen im Zielland einzuhalten, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Für entstandene Schäden haftet der Käufer.

(4) Der Käufer ist darüber informiert, dass möglicherweise spezielle Lager-, Kühl- und Temperaturbedingungen einzuhalten sind. Die Verantwortung hierfür liegt im Verantwortungsbereich des Käufers selbst.

§12 Retouren

(1) Die Retoure gelieferter Ware zum Umtausch oder zur Gutschrift ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt insbesondere für im Zielland bereits importierte Produkte. Unaufgefordert zurückgesandte Ware wird ohne Vergütung von uns vernichtet. Zur Aufbewahrung und Rücksendung dieser Ware sind wir nicht verpflichtet.

§13 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts 

(2) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Freiburg i.Br. ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

(3) Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände). 

bottom of page